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   KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05   

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https://dejure.org/2005,6615
KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05 (https://dejure.org/2005,6615)
KG, Entscheidung vom 25.10.2005 - 7 W 26/05 (https://dejure.org/2005,6615)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 7 W 26/05 (https://dejure.org/2005,6615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die richterliche Aburteilung unzulässiger Beschwerden; Anfechtbarkeit eines dem Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens stattgegebenen Beschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 490 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2
    "Außerordentliche Beschwerde" nach Änderung des Rechtsmittelsystems durch die Zivilprozessreform 2001?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde gg. stattgebenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kann das Rechtsmittel auch nicht als "außerordentliche Beschwerde" zugelassen werden, denn nach der Rechtsprechung der Obergerichte sind solche Rechtsmittel nach der Änderung des Rechtsmittelsystems durch die Zivilprozessreform 2001 nicht mehr gegeben (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03 - BGH, Beschluss vom 7. März 2003, NJW 2002, 1577; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl. Vor § 567 Rn. 6 ff. m. w. N.).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kann das Rechtsmittel auch nicht als "außerordentliche Beschwerde" zugelassen werden, denn nach der Rechtsprechung der Obergerichte sind solche Rechtsmittel nach der Änderung des Rechtsmittelsystems durch die Zivilprozessreform 2001 nicht mehr gegeben (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03 - BGH, Beschluss vom 7. März 2003, NJW 2002, 1577; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl. Vor § 567 Rn. 6 ff. m. w. N.).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

    Auszug aus KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05
    Eine sofortige Beschwerde ist also grundsätzlich unzulässig (KG 24. ZS, KGR Berlin 2005, 557; BayOBLG WuM 2002, 342; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587).
  • KG, 31.03.2005 - 24 W 170/04

    Selbstständiges Beweisverfahren: Unanfechtbarkeit der Sachverständigenauswahl

    Auszug aus KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05
    Eine sofortige Beschwerde ist also grundsätzlich unzulässig (KG 24. ZS, KGR Berlin 2005, 557; BayOBLG WuM 2002, 342; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587).
  • OLG Frankfurt, 30.10.1995 - 1 W 22/95

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; Ablehnung der Aufhebung eines

    Auszug aus KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05
    Eine sofortige Beschwerde ist also grundsätzlich unzulässig (KG 24. ZS, KGR Berlin 2005, 557; BayOBLG WuM 2002, 342; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit eines einem Antrag auf

    Dementsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob der der Erweiterung der Beweisanordnung zugrunde liegende Antrag zulässig war (KG, BauR 2006, 149; Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2001, 1143).
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